19. November 2019 - 11:03 -- M.Stracke

Achtung! Nichtbeanstandungsregelung 2020

Wichtige Informationen für unsere Kunden:

Da die TSE (Technische SicherheitsEinrichtung), die ab dem 01.01.2020 in jedem aufrüstbaren Kassensystem verbaut sein muss(!), noch nicht erhältlich ist, haben sich die Finanzämter auf eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.09.2020 geeinigt.

Wichtig ist, dass diese Nichtbeanstandungsregelung nur für die Unternehmen gilt, die noch im Jahre 2019 nachweislich eine TSE bestellt haben.

TSE Bestellung

Kompliziert wird es jedoch mit den Kassen, die noch eventuell eingesetzt werden dürfen.

  • Setzt man einen PC ein, MUSS er mit einer TSE ausgerüstet sein. (Selbst wenn es ein i386 sein sollte.)
  • Setzt man eine Kasse ein, an die man eine TSE anschließen kann, MUSS eine TSE angeschlossen werden.

! Bestellung der TSE 2019 damit man bis September 2020 Zeit hat. !

Jetzt wird es komplizierter:

  • Kann man keine TSE an die Kasse anschließen, liegt das Kaufdatum NACH dem 26.11.2010 und erfüllt die Kasse die Anforderungen BMF 26.11.2010, darf man die Kasse noch bis Ende 2021 einsetzen.
  • Alle anderen Kassen dürfen ab dem 01.01.2020 nicht mehr eingesetzt werden. Die Nichtbeanstandungsregelung zieht nicht. Man ist vollkommen auf das Wohlwollen eines Betriebsprüfers angewiesen. Vorsicht! Es drohen nicht nur Geldstrafen!